Eine inhaltliche Zuordnung der Vergaben ist nicht immer ganz einfach herzustellen. Im Grossen und Ganzen kann man sagen, dass rund die Hälfte der Zuwendungen sozialen Zwecken zugute kommt, etwa ein Fünftel davon spezifisch Kindern und Familien.
Circa ein Viertel geht an Behinderte (inkl. zur Entlastung deren Angehöriger) und der letzte Viertel an Pflegedienstleistungen (inkl. Palliativpflege) und Diverses.
Es ist historisch bedingt, dass der grösste Teil der Zuwendungen geografisch gesehen in der Region Zentralschweiz bleibt (rund 80 %), was dem Willen der Stifterin entspricht. Weil viele Institutionen und Sozialwerke, über die die Vergabungen abgewickelt werden, ihr Domizil in der Stadt Luzern haben, liegt deren Anteil allein schon bei über 60 %.