Die Rosemarie Aebi Stiftung wurde zu Lebzeiten von ihrer Namensgeberin initiiert und gestützt auf ihr Testament nach Schweizerischem Stiftungsrecht am 9. Juni 2008 im Handelsregister des Kantons Luzern eingetragen. Die ersten Zuwendungen konnten im Jahr 2011 für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet werden.

ROSEMARIE
AEBI
STIFTUNG

ENDLICHE STIFTUNG

Als statutarische Besonderheit unterliegt die Rosemarie Aebi Stiftung einer zeitlichen Beschränkung: Eine ausdrückliche Vorgabe bestimmt, dass das Stiftungskapital während der ersten zehn Jahre vollumfänglich erhalten bleiben muss, während es in der zweiten Dekade ihres Bestehens auch substanziell abgebaut werden muss, so dass das gesamte Stiftungskapital und somit der Gegenstand der Stiftung selber nach zwanzig Jahren vollständig abgebaut sind.
In den ersten zehn Jahren konnten somit nur die Erträge (inkl. Kapitalgewinne) ausgeschüttet werden. In den zweiten zehn Jahren ab 2018 wird auch das Kapital abgetragen.

Download: Info-Broschüre (PDF)

Die Stifterin ist im Jahre 1921 als Tochter von Albert und Bertha Aebi geboren. Ihre Eltern betrieben eine angesehene Möbel- und Fensterfabrik in der Fluhmühle, in der Gemeinde Littau, dem heutigen Luzerner Stadtteil Reussbühl. Anfangs der 40er Jahre des letzten Jahrhunderts nahm die Familie Wohnsitz in Hergiswil NW.

Schon in jungen Jahren durfte Rosemarie Aebi mit ihren Eltern Reisen, auch ins Ausland, unternehmen – ein Privileg, das damals eher selten war. Nach der ordentlichen Schulzeit

23. März 1921 - 12. Februar 2008

und der Erlangung des Handelsdiploms arbeitete Rosemarie Aebi bei American Express, bevor sie sich während rund zwei Jahren als externe Schülerin in einem katholischen College in Miami in der englischen Sprache weiterbildete.

Aufgrund ihrer bedeutenden finanziellen Möglichkeiten hat Rosemarie Aebi bereits zu Lebzeiten viel Gutes getan. Auf ihr Ableben hin hat sie die Rosemarie Aebi Stiftung errichtet und diese mit beachtlichen Mitteln ausgestattet.

STIFTUNGSRAT

Vergaben

Die wichtigste, verantwortungsvollste Aufgabe des Stiftungsrates besteht darin zu überwachen, dass die Gelder dem Stiftungszweck und dem Geist der Stifterin entsprechend verwendet werden. In der Praxis haben Begehren beste Chancen, wenn sie folgende Zwecke zum Ziel haben:

  • Verwendung für Personen/Familien in bedrängenden Lebenssituationen (Garantie dieser Anforderungen durch anerkannte, wenn möglich zertifizierte Institution - keine Einzelpersonen)
  • Einordnung in eine der folgenden Kategorien: Erziehung, Betreuung, Bildung, Lebensunterhalt
  • keine Möglichkeit, für den gleichen Zweck staatliche Zuschüsse zu bekommen

thomas winiger

Präsident des Stiftungsrates

Mitinhaber und Mitglied
der Geschäftsleitung Arlewo AG

willy blätter

Vizepräsident des Stiftungsrates

Lic. iur., Anwalt und Notar

bruno frick

Mitglied des Stiftungsrates

Lic. phil., Sozialpädagoge

GESUCHE

Was die Stifung unterstützen kann

Die Rosemarie Aebi Stiftung hat einen ausdrücklich karitativen und subsidiären Charakter und ist frei von Gewinnstreben. Zuwendungen haben in erster Linie Personen oder Familien in bedrängenden Lebenssituationen zugute zu kommen. Und zwar für Aufwendungen in den Bereichen Erziehung, Betreuung, Bildung, Unterhalt, für die keine anderweitigen (beispielsw​eise öffentliche oder institutionelle) Ressourcen zur Verfügung stehen. Ausnahmsweise kann sie auch kulturelle Projekte fördern oder unterstützen.

Was die Stiftung nicht unterstützten kann:
Direkte Unterstützung an Privatpersonen

Da die schlank organisierte Rosemarie Aebi Stiftung keine eigene Prüfungsinstanz eingerichtet hat, müssen zertifizierte oder anderweitig anerkannte Organisationen diese Prüffunktion gewährleisten. Die Zuwendungen gehen somit entweder an solche zertifizierte oder anerkannte Institutionen oder aber – nach Bestätigung durch eine solche – direkt an betroffene Einzelpersonen.

Ausschlusskriterien

  • Projekte, die anderweitig gefördert werden (Aufgabe der öffentlichen Hand, Leistungsauftrag, Subvention)
  • Beispiele: Bau und Ausrüstung von Turnhallen, Spitälern, Jugend-, Alters-, Behindertenheimen, Kasernen, Schulhäusern
  • Projekte für Personen, die sich nicht in bedrängenden Situationen befinden
  • Vermögende Institutionen, auch wenn sie sich für Menschen in bedrängenden Situationen einsetzen
  • Privatpersonen (siehe Abschnitt «Was die Stiftung nicht unterstützen kann»)

GESUCHSEINREICHUNG

Rosemarie Aebi Stiftung
c/o Arlewo AG
Guggistrasse 7
6002 Luzern

Telefon 041 317 05 95
info@rosemarie-aebi-stiftung.ch

Erforderliche Unterlagen:

Gesuchsbehandlung:

Der Stiftungsrat behandelt die Gesuche an der dem Eingang des Begehrens folgenden Stiftungsrats-Sitzung. Gesuche, die innerhalb von dreissig Tagen vor der Stiftungsrats-Sitzung eingehen, werden an der darauffolgenden Sitzung behandelt.Der Stiftungsrat tagt in der Regel drei Mal jährlich (je in der Zeit von Mai/Juni, August/September, November/Dezember).